Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 13.01.10, 18:06   #19 Top
Benutzerbild von r€vo_archive
Threadstarter
Mitglied seit: Jun 2009
Beiträge: 0
r€vo_archive ist offline
r€vo_archive
Member
 
Ausführliche Tests über VPN Dienste

Hallo,

ich habe mal Trackbuster angeschrieben und diese haben auch natürlich zurück geschrieben. Hier die Antwort:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

unser Server befinden sich derzeit in Deutschland und Luxemburg.

Seit 01.01.2009 sind deutsche Telekommunikationsanbieter sind nach §113a TKG, auch wenn sich Ihre Infrastruktur im europäischen Ausland befindet, dazu verpflichtet die Vorratsdatenspeicherung um zu setzen.
Im Gegensatz dazu, werden ausländische Telekommunikationsanbieter, deren Infrastruktur sich in Deutschland befindet, unserer Ansicht nach, nicht von dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (§113a TKG) erfasst.
Entscheidend für die Umsetzung des §113a TKG ist allein der Unternehmenssitz des Betreiber des VPN- Netzwerk.

Beispielhaft bedeutet dies folgendes:

Wenn die Trackbuster Ltd & Co KG (Unternehmssitz in Deutschland) Betreiber des trackbuster VPN Netzwerk wäre, so wäre diese zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, unabhängig vom Standort Ihrer Server.
Wenn die Trackbuster Ltd (Unternehmssitz in England) Betreiber des trackbuster VPN Netzwerk wäre, so wäre diese NICHT zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, unabhängig vom Standort Ihrer Server.

Das trackbuster VPN wird von einer Gesellschaft betrieben, welche Ihren ausschließlichen Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands hat. Demnach ist die Betreiberin des Trackbuster VPN nicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Trackbuster Ltd & Co KG

Mit Zitat antworten Beitrag melden