Aufschlussreiche Antwort aber so ganz sicher ist man sich wohl nicht, sonst müsste man sich nicht an der Klage beteiligen.
Nutzungsverhalten und Anonymität:
Nun, wenn das alles stimmt dann mach doch den Härte-Test und lade mit Trackbuster jene Datei auf RS hoch, die Ryuuk unerfreuliche Post bescherte.
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Die Datenschutzbestimmungen von Trackbuster sind sehr gut und das meine ich nicht ironisch. Deren AGB ist im Gegensatz zu der von Xerobank eine richtige Wohltat.
Letztendlich ist jedoch zu beachten, dass deren komplette IT-Infrastruktur in Deutschland liegt und in Deutschland gilt deutsches Recht und dieses Recht kann Mr. Polizei in Anspruch nehmen, d.h. es darf und wird nicht auf die Vorratsdatenspeicherungsdaten zurückgegriffen, um RS-Uploader zu ermitteln, aber
es darf live geloggt werden, um RS-Uploader zu ermitteln.
Trackbuster ist eine sehr gute und preiswerte Lösung, um anonym Erotik-, Usenet- oder andere Test-Angebote oder Abos auszuprobieren aber sicher nicht für RS-Uploader geeignet.