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Ungelesen 14.01.10, 18:04   #29 Top
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hacker1_archive
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Ausführliche Tests über VPN Dienste

Zitat:
Zitat von daddeldude Beitrag anzeigen
Es werden nur Verbindungsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert also deine IP, Ziel-IP und meinetwegen noch Dauer der Verbindung aber keine Inhalte.
Die Ziel IP wird auch nicht gespeichert, sondern nur IP, Datum und Dauer.

Zitat:
Nein, muss er nicht. Eldar hat das in Ryuuks Thread erklärt.
RS (sowie jeder deutsche OCH wie z.B. Netload) muss bei Copyright-Verstößen unverzüglich EMail-Adresse und IP dem Rechtsanwalt eines Geschädigten rausgeben, siehe Novellierung des Urheberrechts 2008.
RapidShare sitzt in der Schweiz. Außerdem bräuchten sie dann immernoch einen Staatsanwalt um an die Daten hinter der IP zu kommen.

Zitat:
Mr. Polizei darf nach richterlicher Genehmigung Telefone, VoIp und Handys abhören und sicher auch GPS-Daten abfragen.
Woher wollen sie GPS Daten abfragen?
Zitat:
Bei erheblichen Urheberrechtsverstößen, die von einem deutschen VPN ausgehen, dürften die es sich mit richterlicher Genehmigung sogar im Server-Zentrum eines deutschen VPN gemütlich machen und entschlüsselt alles live loggen.
Quelle? Zitat? Gesetzauszug? Ansonsten ->FUD

Zitat:
Siehe den Fall JAP in Dresden (oder war es Leipzig?) vor zig Jahren, wo es aber nicht um Copyright sondern um etwas altmodisches ging.
Ja. Den Fall kenne ich. Aber was hat der Fall mit dem zu tun, was du eben behauptet hast? Dort wurde JAP dazu von einem Gericht verurteilt, bestimmte Zugriffe auf Seiten zu loggen. Und das wurde auch vorher so groß angekündigt. Ein Polizist hat dort nie im Rechenzentrum gesessen, geschweige denn live mitgeloggt.

Zitat:
Warum lesen wir via Google nichts von polizeilichen Ermittlungstätigkeiten bei deutschen VPNs oder deutschen OCHs?
Annahme 3: Die Ermittlungen laufen nur verstärkt in P2P Netzwerken, bei denen man mehrere IP Adressen gleichzeitig ermitteln kann.
Annahme 4 (für mich am wahrscheinlichsten): Die Polizei ermittelt gar nicht, sondern ein Rechteverstoß wird von einem Anwalt der Industrie direkt abgemahnt.
Annahme 5: Die deutschen VPNs sind trotz Vorratsdatenspeicherung genauso "sicher" wie die nicht EU-VPNs

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