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Ungelesen 16.01.10, 01:05   #33 Top
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KillerKahn_archive ist offline
KillerKahn_archive
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Ausführliche Tests über VPN Dienste

Zitat:
Zitat von daddeldude Beitrag anzeigen
Indirekt gibst du zu, dass du nicht up to date warst?
Quelle, Beleg, dass Amtsgerichte in den meisten Fällen nicht mitmachen?
Widerspricht total der Tatsache, dass um die 450.000 P2P Filesharer gefasst wurden. Google mal nach der Zahl. Das geht aber nur, wenn Amtsgerichte IPs fast immer rausrücken. In den meisten Fällen nicht, würde ja bedeuten, dass sie 45.000.000 Anträge gestellt haben von denen nur 450.000 bewilligt wurden.
Abmahnanwälte sollen 270 Millionen Euro Umsatz gemacht haben und zwar nur 2009.
Nein, er hat Recht.

Selbst wenn der VPN-Provider seinen Sitz in Deutschland hat und gemäß den VDS-Vorgaben loggt, dürfen diese Daten nach der aktuellen Weisung des BVGs nur bei schweren Straftaten im Sinne des Gesetzes heraus gegeben werden! (Filesharing gehört nicht dazu.)

LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben - heise Netze

Du verwechselst hier VPN-Provider mit ISPs wie der Telekom, die sich vom Bundesdatenschutzbeauftragten die Erlaubnis geholt hat neben der VDS noch weitere IP-Daten speichern zu dürfen (was bei Flatratekunden eigentlich illegal ist - aber sie haben eben diese Sondererlaubnis).
Diese Daten sind es auch, die für die P2P-Fälle genutzt werden, da sie keine VDS-Daten sind und daher nicht unter dem besonderen Schutz der Weisung des BVGs stehen.

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