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Ungelesen 21.01.10, 04:22   #32 Top
Benutzerbild von Medicus84_archive
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Medicus84_archive ist offline
Medicus84_archive
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habe bei trackbuster auch mal angefragt, wie das jetzt genau bei denen mit der vorratsdatenspeicherung aussieht. daraufhin habe ich diese mail erhalten

Zitat:
Seit 01.01.2009 sind deutsche Telekommunikationsanbieter sind nach §113a TKG, auch wenn sich Ihre Infrastruktur im europäischen Ausland befindet, dazu verpflichtet die Vorratsdatenspeicherung um zu setzen.
Im Gegensatz dazu, werden ausländische Telekommunikationsanbieter, deren Infrastruktur sich in Deutschland befindet, unserer Ansicht nach, nicht von dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (§113a TKG) erfasst.
Entscheidend für die Umsetzung des §113a TKG ist allein der Unternehmenssitz des Betreiber des VPN- Netzwerk.


Beispielhaft bedeutet dies folgendes:

Wenn die Trackbuster Ltd & Co KG (Unternehmssitz in Deutschland) Betreiber des trackbuster VPN Netzwerk wäre, so wäre diese zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, unabhängig vom Standort Ihrer Server.
Wenn die Trackbuster Ltd (Unternehmssitz in England) Betreiber des trackbuster VPN Netzwerk wäre, so wäre diese NICHT zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, unabhängig vom Standort Ihrer Server.

Das trackbuster VPN wird von einer Gesellschaft betrieben, welche Ihren ausschließlichen Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands hat. Demnach ist die Betreiberin des Trackbuster VPN nicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.


Mit freundlichen Grüßen
Trackbuster Ltd & Co KG

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